Tattooentfernung – Kostenübernahme durch die Krankenkasse im Ausnahmefall

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Zumeist musst Du die Kosten für Deine Tattooentfernung selbst tragen. In einigen Ausnahmefällen kann aber auch Deine Krankenkasse die Kosten übernehmen. Das ist speziell dann der Fall, wenn die Tattooentfernung als Krankenbehandlung eingestuft wird.

Sicherlich sind die Kosten einer Tattooentfernung ein wichtiger Aspekt bei der Entscheidung FÜR oder GEGEN eine Behandlung. Da eine Tattooentfernung grundsätzlich als Beauty-Behandlung gilt, wird sie in der Regel allerdings nicht von den Krankenkassen übernommen. Deshalb sorgte der Fall einer Zwangsprostituierten, die die Kostenübernahme vor Gericht einklagte und gewann, umso mehr für Medienaufmerksamkeit.

Im zweiten Teil unserer Blogreihe zu unserem kostenlosen E-Book möchten wir Dir zeigen, mit welchen Kosten Du bei einer Tattooentfernung rechnen kannst. Außerdem haben wir – unabhängig vom geschilderten Beispiel – mit Dennis Chytrek von der Techniker Krankenkasse – gesprochen, um zu erfahren, in welchen Ausnahmefällen die Krankenkasse allgemein die Kosten einer Tattooentfernung übernimmt.

Zeitungen titelten: „Krankenkasse muss Tattooentfernung bezahlen!“

Es ist sicher ein extremer Ausnahmefall – der jedoch für dementsprechend viel Aufmerksamkeit gesorgt hat. Während ihrer Zeit als Zwangsprostituierte wurde einer heute 30-Jährigen von ihren beiden Zuhältern der Schriftzug „DH2“ auf den Hals tätowiert. Das steht für „Die heiligen Zwei“ – der inoffizielle Name der Zuhälter. Aufgrund ihres hohen Leidensdrucks, der durch diese eintätowierte Erinnerung verstärkt wird, bat die Düsseldorferin ihre Krankenkasse darum, die Kosten für eine Tattooentfernung zu übernehmen. Um welche Krankenkasse es sich dabei gehandelt hat, ist aus Datenschutzgründen nicht bekannt.

Mit der Begründung, dass es sich in dem Fall nicht um eine „Krankenbehandlung“ handele, lehnte die Krankenkasse eine Kostenübernahme zunächst ab. Die Frau klagte gegen die Entscheidung und das Sozialgericht Düsseldorf gab ihr letztlich Recht. Das Tattoo wirke entstellend und die posttraumatische Belastungsstörung könne ohne eine Tattooentfernung kaum geheilt werden. Somit liege in diesem Fall doch eine Krankenbehandlung vor – und die Krankenkasse müsse zahlen.

Tattooentfernung – mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Doch was, wenn die Kosten – wie in den allermeisten Fällen – selbst getragen werden müssen? Wie teuer kann es werden? Die Kosten einer professionellen Tattooentfernung hängen von verschiedenen Faktoren ab:

Fachärztin behandelt Tattoo mit dem Laser
  • Größe,
  • Stichtiefe/Qualität,
  • Farben (einfarbig/mehrfarbig)
  • Farbmenge (Pigmentdichte)
  • Alter des Tattoos
  • Professionalität der Tätowierung

Du solltest außerdem bedenken, dass für ein gutes Ergebnis in der Regel ca. acht bis zwölf Laserbehandlungen notwendig sind. Daher gilt als Faustregel: Eine erfolgreiche Tattooentfernung kostet ungefähr das Zehnfache des Preises, der für die Tätowierung selbst bezahlt wurde.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse – wann kann sie erfolgen?

Unabhängig vom oben geschilderten Fall haben wir ein Interview mit Dennis Chytrek von der Techniker Krankenkasse (TK) geführt, um die Frage zu klären, in welchen Fällen die Kosten für eine Tattooentfernung von der Krankenkasse übernommen werden können.

Hallo Herr Chytrek, warum können in der Regel die Kosten für eine Tattooentfernung nicht übernommen werden?

Krankenversicherungen haben die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern. Dementsprechend gehört nur die Krankenbehandlung zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. In der Regel werden Tattoos jedoch aus ästhetischen Gründen wieder entfernt. Mit den entstehenden Kosten kann die Solidargemeinschaft nicht belastet werden.

Aus welchen schwerwiegenden Gründen kann in Ausnahmefällen eine Kostenübernahme der Tattooentfernung durch die Krankenkasse erfolgen?

Wenn durch die Tätowierung Komplikationen entstehen, kann die Behandlung über die Gesundheitskarte der Krankenkasse abgerechnet werden. Die Krankenkasse kann ihre Versicherten jedoch an den Kosten beteiligten, wenn die Krankheit durch die Tätowierung entstanden ist. Das gilt im Übrigen auch für Komplikationen nach Schönheits-Operationen oder bei Piercings.

Wie müssen die Kunden dies nachweisen?

Die Kunden müssen dies gar nicht nachweisen. Die Entscheidung, dass eine medizinische Notwendigkeit besteht, trifft allein der behandelnde Arzt. Er rechnet seine Leistungen dann über die Gesundheitskarte ab mit dem Hinweis, dass hier ein Tatbestand nach § 52 Abs. 2 SGB V vorliegen kann.

Wie groß ist der Anteil der Kosten, der maximal übernommen werden kann?

Dies hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (Schwere der Erkrankung, Behandlungskosten etc.). Hierzu können wir keine allgemeine Aussage treffen.

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, Herr Chytrek!

Wenn Du Dir unsicher bist, wie viel Deine Tattooentfernung kosten wird, haben wir für Dich einen Übersicht erstellt, in der alle Faktoren aufgeführt werden, die die Höhe der Tattooentfernungs-Kosten beeinflussen können. Natürlich kannst Du auch jederzeit bei einem Facharzt aus dem tattoolos-Partnernetzwerk beraten lassen.

Titelbild – ©istockphoto.com/andrej_k
Bild im Text – ©istockphoto.com/robertprzybysz

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