Müssen Steuerzahler für Tattooentfernung zahlen?

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In Nordrhein-Westfalen schwelt seit diesem Sommer ein Streit zwischen Politikern über die Kostenübernahme von Tattooentfernungen bei Häftlingen. Darf, soll oder muss der Staat dafür aufkommen? Anlass ist die Aussage eines Untersuchungsgefangenen vor Gericht, mehrmals in ein Justizkrankenhaus gefahren worden zu sein, wo ihm auf Kosten des Landes Nordrhein-Westfahlen ein Tattoo am rechten Unterarm entfernt worden ist. Zunächst hatte der Justizminister von NRW, Thomas Kutschaty, die Maßnahmen gerechtfertigt. Da abschreckende Tätowierungen die Wiedereingliederung von „Knackies“ in die Gesellschaft oft verhindern, sei das Weglasern von Tattoos seiner Meinung nach als Resozialisierungsmaßnahme richtig. Sogar ein ökonomisches Argument legte er nach: Im Vergleich zu mitunter lebenslangen Hartz IV-Leistungen an Ex-Strafgefangene, die wegen ihrer Tattoos nicht resozialisierbar sind, sei die Belastung für die Gesellschaft durch die Kostenübernahme von Tattooentfernungen gering. Der Rechts-Experte der Opposition lässt das jedoch nicht gelten. Jens Kamieth kritisiert: „Es kann nicht Aufgabe der Steuerzahler sein, für kosmetische OPs bei Strafgefangenen aufkommen zu müssen.“ In das gleiche Horn bläst auch der Bund der Steuerzahler. Seine Düsseldorfer Pressesprecherin Bärbel Hillebrand meint: „Wer sich aus freien Stücken haltbare Bilder auf seine Haut tätowiert oder tätowieren lässt, der steht in Eigenverantwortung und muss daher für die finanziellen Folgen bei einer Entfernung aufkommen.“

Kosmetik oder medizinische Notwendigkeit?

Genau hier liegt in diesem Fall das Problem: Fiel die Entfernung unter die Gesundheitsfürsorge des Staates oder war sie eine Schönheitskorrektur? Die Kostenübernahme angeordnet hatte der Direktor der Justizvollzugsanstalt Solingen, in der der Angeklagte einsaß. Nur wenn der Anstaltsarzt nach Rücksprache mit einem Psychologen die Notwendigkeit für ein Entfernung feststelle, übernehme der Staat die Kosten, stellt ein Pressesprecher des Ministeriums klar. Was auf dem Arm des 38-jährigen dargestellt war, ist jedoch öffentlich nicht bekannt. Mittlerweile rudert das Justizministerium zurück. Der Justiz-Staatssekretär Karl-Heinz Krems erklärt, dass Untersuchungshäftlingen diese Behandlung in Zukunft nicht zustehen solle. Eine verständliche Haltung, denn zum Zeitpunkt der Tattooentfernung war die Schuldfrage des Angeklagten ja noch nicht geklärt und somit also auch unklar, ob die Justizbehörden zum Zweck der Resozialisierung mitverantwortlich für die Beseitigung des Tattoos sind. Was sind daraus für Schlüsse zu ziehen?

Tattoos verstärken Vorurteile.

Nicht kriminellen Trägern von auffällig sichtbaren oder kritischen Tattoos nützt diese Auseinandersetzung wenig: Sie werden wegen ihrer Tätowierungen häufig und von ganz unterschiedlichen Leuten abgelehnt. Denn der erste Eindruck entscheidet. Das gilt zum Beispiel nicht nur beim Flirten, sondern in allen Situationen, in denen sich fremde Menschen begegnen. Beim Shoppen genauso wie bei der Bewerbung um eine Wohnung oder einen Job. Gesellschaftliche Akzeptanz für Tätowierungen ist bei weitem nicht überall gegeben und hängt mitunter auch von den Motiven und der Menge der Tattoos ab: Extreme Beispiele dafür sind verfassungsfeindliche Symbole wie Hakenkreuz und SS-Runen. Aber auch anderen, z. B. phantastischen Bildern oder großflächigen Tattoos begegnen viele Menschen häufig mit Abscheu.

Die Resozialisierung Strafgefangener gehört zu den Aufgaben des Staates. Dazu sollten alle Maßnahmen gehören, die es den „Ex-Knackies“ leichter machen, sich von ihrem alten Leben zu verabschieden und schneller und leichter in der Gesellschaft zurecht zu finden. Tattooentfernungen gehören in sehr vielen Fällen ganz sicher dazu.

Tattoolos: Unbeschwerter leben.

Wer nicht mehr zu seinen Tattoos steht oder der Meinung ist, dass sie sein (Berufs-) Leben behindern, kann sie heutzutage sehr zuverlässig und sicher entfernen lassen. In den Praxen aus dem tattoolos-Partnernetzwerk werden sie von Fachärzten mit modernsten Lasern, gütegeschalteten Nd:YAG-Lasern, schmerzarm und effektiv entfernt. Dazu brauchst Du nur ein wenig Geduld. Denn je nach Größe, verwendeten Farben und Alter des Tattoos sowie der individuellen Hautbeschaffenheit erstreckt sich die Behandlung über 4 bis 12 Behandlungen à 10 – 20 Minuten. Dazwischen liegen jeweils ca. 45 Tage Pause, damit sich die Haut erholen kann. Mehr Informationen über eine gesundheitlich unbedenkliche Tattooentfernung findest Du hier auf unserer Website.

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